Eine moderne Schulverordnung?
Das Gedankengut der Aufklärung wirkt auch in Hausach
Die Fürstenbergische Schulverordnung
Während in unserem Nachbarland Frankreich die Revolution gegen den Adelsstand tobte, ließ der junge Fürst Joseph Maria Benedikt von Fürstenberg (*9.1.1758 +24.6.1796) eine Schulverordnung erarbeiten, die ab 1790 im Fürstenbergischen Gesetz war. Er orientierte sich dabei an den habsburgischen Reformvorschlägen der Kaiserin Maria Theresia und ihres Sohnes Joseph.
In Hausach unterrichtete Georg Anton Bredelin im Wechsel mit seinem Schwiegervater Fidel Knupfer. Bredelin war wegen seiner auffallenden Persönlichkeit und seinen pädagogischen Fähigkeiten neben der jeweiligen örtlichen Geistlichkeit auch als Schulvisitator in den fürstenbergischen Gemeinden des Kinzigtals eingesetzt. Seit 1780 wurden in der "Wasserstube" oberhalb des Mühlrades in der Stadtmühle 108 Hausacher Schulkinder unterrichtet.
Die modernen pädagogischen Reformvorschläge der Aufklärung wirkten sich so auch in Hausach aus. Der nachhaltige Wert von Bildung für das gemeine Volk wurde in den Reformen festgelegt:
1. Auch in den Talschaften sollen die Kinder unterrichtet werden. Dies traf nun auch per Gesetz die 60 Einbacher und 31 Hauserbacher Kinder, auch die Kinder der abgelegensten Hofgüter.
2. Die "Schulpflicht" galt für Kinder ab dem 7. bis zum 13. Lebensjahr. Zur Sicherung des Gelernten hatten die Jugendlichen zwischen 13 und 20 Jahren die Sonntagsschule nach dem Gottesdienst zu besuchen.
3. Alle ehrverletzenden Strafen werden abgeschafft. Dennoch gab es einen Katalog "pädagogischer Maßnahmen", der von der "Ermahnung" über den "Verweis", die "geschärfte Drohung" bis hin zur "Rutenstrafe" reichte.
4. Alle Schüler sollten täglich 3 Stunden unterrichtet werden. Die Unterrichtszeit war vormittags von 8 Uhr 11 Uhr, am Nachmittag wurden die jüngeren Schüler zwischen 12:30 Uhr und 15:30 Uhr unterrichtet. Schulversäumnisse mussten dokumentiert und bestraft werden. In den städtischen Schulen wurde das ganze Jahr außer donnerstags unterrichtet. Mit Rücksicht auf die landwirtschaftliche Mithilfe der Kinder wurde in den Talgemeinden nur während des Winters vom 3. November bis zum 1. Mai unterrichtet.
5. In Donaueschingen wurde ein Lehrerseminar eingerichtet. Somit erhielt das Amt des Lehrers den Status eines Berufsstandes. Das nebenberufliche Lehreramt galt somit als Auslaufmodell.
Diese Neuerungen wurden von der Bevölkerung nicht ohne Widerstand akzeptiert. Die Einsicht in die Notwendigkeit von Bildung war nur teilweise vorhanden.
Text und digit. Bearbeitung : Bernd Schmid