Sulzbach und Adlersbach verpfändet und verkauft

Spielball adliger Herrschaft?

Die beiden bewaldeten südlichen Seitentäler der Kinzig, Sulzbach und Arnoldsbach (heute Adlersbach), zwischen Hausach und Haslach waren seit ihrer ersten Besiedlung ein repräsentatives Gebiet mit geringem Nutzwert. So konnten die jeweiligen adligen oder geistlichen Besitzer die Talschaften ohne großen wirtschaftlichen Verlust „günstig“ zum Seelenheil eines Angehörigen an ein Kloster verschenken, verpfänden, verkaufen oder, wenn gerade günstig, auch wieder zurück kaufen.

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So schenkte im Jahre 1091 Gerhard von Wolfach dem Kloster St. Georgen seine Besitzungen in „Sulcibach (Sulzbach), Arnoldesbach (Adlersbach) und Swinbach (Gschweihbächle)“. Wohl in der berechtigten Hoffnung auf weitere Schenkungen erweiterte das Kloster schon nach einem Jahr seinen Besitz im Mittleren Kinzigtal durch den Ankauf des Gutes Einbach. Friedrich von Wolfach schenkt 1148 dem Kloster zusätzlich die Kirche und „den Wald“ bei Einbach.

Gleich zwei Päpste, Innozent II und Alexander III, beeilten sich in den Jahren 1139 und 1179 dem aufblühenden Kloster St. Georgen seine Besitzungen, vor allem auch Rechte an „Einbach und Arnoldsbach“ und „Einbach cum ecclesia“ zu bestätigen. Die Ansiedlung Hausach wurde wegen der damaligen geringen Größe nur in einem Beisatz erwähnt. Unter der Burg wohnten wenig Bedienstete, die „Dorf“-kirche war Mittelpunkt der Gemarkung Einbach mit allen Seitentälern.

Etwa 100 Jahre später, so ist es dem Würtembergischen Urkundenbuch zu entnehmen, nutzt das Kloster St. Georgen die Schenkung von 11 Silbermark nicht zum Fortbestand des „Ewigen Lichtes“ in den Klosterkirchen, wie es die Absicht des geistlichen Spenders gewesen wäre. Das Kloster verwendete die Gabe zur Einlösung ihrer verpfändeten Güter in Sulzbach und Adlersbach.

Im Jahre 1566 arrondierte der fürstenbergischen Graf Albrecht die Kinzigtäler Besitzungen durch den Kauf von Sulzbach und Arnoldsbach mit hoher und niederer Gerichtsbarkeit, mit Bännen und Zwängen zum Preis von 5400 Gulden. Verkäufer waren die Herren von Hohengeroldseck. Die wenigen Höfe wurden dem „Husener Gerichtsbezirk“ und Stab zugeordnet. Zu gleicher Zeit ordnete Graf Albrecht wieder die konsequente Hexenverfolgung an; nicht einmal die Ehefrau des Hausacher Stabhalters Michael Baumann blieb vom Hexenwahn verschont.

Text / Gestaltung: Bernd Schmid - Quellen: siehe Links und städt. Museum - W. Kienzle