Das Reichsflaggengesetz in Hausach
Was die Hausacher mit dem Reichsflaggengesetz erlebten
Auch an kirchlichen Feiertagen musste „Flagge“ gezeigt werden
Bis heute hegen Deutsche Zweifel, wenn es darum geht, sich öffentlich zum eigenen Land zu bekennen. Das Singen der Nationalhymne fällt nicht nur den Deutschen schwer, die ihre familiären Wurzeln auch in einer anderen Nation spüren.
Die NS - Funktionäre erkannten, dass emotionales und nationales Bewusstsein nicht verordnet werden kann. Dennoch musste die Hakenkreuzfahne überall, bis zum kleinsten Dorf sichtbar werden. Das neue Regime sorgte durch entsprechende Gesetze und Verordnungen für „Klarheit“.
Ein solches Gesetz war neben der „Deutschen Gemeindeordnung“ das Reichsflaggengesetz von 1935. Das Hissen von NS - Hausfahnen anlässlich lokaler Feste und kirchlicher Feiertage in der Hauptstraße war Pflicht.
Wer sich widersetzte galt als „Verweigerer“. Hausachs „Kulturbeauftragter“ N.N. überwachte mit den Ortspolizisten die Einhaltung der neuen Propaganda-Vorschriften. Wer einmal „ermahnt“ wurde, hielt sich, wenn auch widerwillig, an die neuen Vorschriften oder ließ es darauf ankommen, per Formschreiben, in das nur Name und Datum eingesetzt waren, auf das Fehlverhalt hingewiesen zu werden.
Die Repräsentationsmöglichkeiten der traditionellen kirchlichen und sportlichen Vereinigungen sollten damit in der Öffentlichkeit zu Gunsten der Hakenkreuzflagge eingeschränkt, teilweise sogar verboten werden. Das galt in Hausach für die Fahnen der Pfadfinderschaft, des Gesellenvereins, der katholischen Jugend und des Sportvereins. Die Kolpingfamilie löste sich als Verein auf. Das „rote Kreuz“ nähte auf ihren Flaggen ein kleines Hakenkreuz.
Aber auch in der Schule hielt neben dem „Heil Hitler“ als Grußformel das Hakenkreuz seinen Einzug. Schüler, die nach 8 Jahren aus der Schule entlassen waren, wurden eingerahmt vom Lehrer und den Geistlichen vor dem übergroßen staatstragenden Symbol abgelichtet.
Die Hausacher Ortsgeistlichen Pfarrer Brunner, Kaplan Wirth und viele Gläubige gerieten mit der lokalen staalichen Behörde in Konflikt, wenn es darum, ging auch an den kirchlichen Feiertagen „Flagge“ zu zeigen.
Vor allem die traditionelle Fronleichnams- und Herz-Jesu Prozession, Flur – Prozessionen und das Abholen der Kommunionkinder vom Schulgebäude wurden "bespitzelt" und das religiöse Bekenntnis durch bildliche und schriftliche Hinweise, die auf „Zetteln“ an Bäume geheftet wurden, geschmäht und in Frage gestellt.
Pfarrer Brunner ließ sich nicht beirren und führte auch unter der Hakenkreuz-Beflaggung seine Prozessionen durch. Die religiösen Prozessionsfahnen wurden unter der wuchtigen NS-Beflaggung durch die Stadt getragen.
Text: Bernd Schmid