Das Reichsflaggengesetz in Hausach

Was die Hausacher mit dem Reichsflaggengesetz erlebten

Auch an kirchlichen Feiertagen musste „Flagge“ gezeigt werden

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Ein historisches Bild der Hausacher Ortsgeschichte. Es zeigt wie schnell sich der "braune Sumpf" auch in der Stadt unter der Burg ausgebreitet hatte. Die ehrenwerten Vertreter der Stadt und der Vereinigungen umstanden in militärischem "Outfit" den Hausacher Ort des Gedenkens und der Mahnung. 

Bis heute hegen Deutsche Zweifel, wenn es darum geht, sich öffentlich zum eigenen Land zu bekennen. Das Singen der Nationalhymne fällt nicht nur den Deutschen schwer, die ihre familiären Wurzeln auch in einer anderen Nation spüren.

Die NS - Funktionäre erkannten, dass emotionales und nationales Bewusstsein nicht verordnet werden kann. Dennoch musste die Hakenkreuzfahne überall, bis zum kleinsten  Dorf  sichtbar werden. Das neue Regime sorgte durch entsprechende Gesetze und Verordnungen für „Klarheit“.

Ein solches Gesetz war neben der „Deutschen Gemeindeordnung“ das Reichsflaggengesetz von 1935.  Das Hissen von NS - Hausfahnen anlässlich lokaler Feste und kirchlicher Feiertage in der Hauptstraße war Pflicht.

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Kommunionkinder werden unter dem Hakenkreuz zur Kirche geführt 

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Entlassklasse Jahrgang 1936

Wer sich widersetzte galt als „Verweigerer“. Hausachs  „Kulturbeauftragter“ N.N. überwachte mit den Ortspolizisten die Einhaltung der neuen Propaganda-Vorschriften. Wer einmal „ermahnt“ wurde, hielt sich, wenn auch widerwillig, an die neuen Vorschriften oder ließ es darauf ankommen, per Formschreiben, in das nur Name und Datum eingesetzt waren, auf das Fehlverhalt hingewiesen zu werden.

Die Repräsentationsmöglichkeiten der traditionellen kirchlichen und sportlichen Vereinigungen sollten damit in der Öffentlichkeit zu Gunsten der Hakenkreuzflagge eingeschränkt, teilweise sogar verboten werden. Das galt in Hausach für die Fahnen der Pfadfinderschaft, des Gesellenvereins, der katholischen Jugend und des Sportvereins. Die Kolpingfamilie löste sich als Verein auf. Das „rote Kreuz“ nähte auf ihren Flaggen ein kleines Hakenkreuz.

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Um die Jahrhundertwende begann in vielen Städten und Dörfern der Ortenau der Aufbau eines Netzwerkes "katholischer Männer- und Frauenvereinigungen" Die Identifikation mit dem jeweiligen örtlichen Verein erfolgte immer über eine kunstvoll gefertigte Fahne. Stolz repräsentieren die in Hausach anwesenden Männer und Frauen ihre jeweilige Zugehörigkeit. Noch dachte niemand daran, dass durch das Reichsflaggengesetz eine kulturell wertvolle Tradition auf das schäbige Hakenkreuz-Symbol reduziert werden könnte. In der Mitte Pfarrer Brunner mit dem ihn ständig begleitenden schwarzen Spitzer-Hund. 

Aber auch in der Schule hielt neben dem „Heil Hitler“ als Grußformel das Hakenkreuz seinen Einzug. Schüler, die nach  8 Jahren aus der Schule entlassen waren, wurden eingerahmt vom Lehrer und den Geistlichen vor dem übergroßen staatstragenden Symbol abgelichtet.

Die Hausacher Ortsgeistlichen Pfarrer Brunner, Kaplan Wirth und viele Gläubige gerieten mit der lokalen staalichen Behörde in Konflikt, wenn es darum, ging auch an den kirchlichen Feiertagen „Flagge“ zu zeigen.

Vor allem die traditionelle Fronleichnams- und Herz-Jesu Prozession, Flur – Prozessionen und das Abholen der Kommunionkinder vom Schulgebäude wurden "bespitzelt" und das religiöse Bekenntnis durch  bildliche und schriftliche Hinweise, die auf „Zetteln“ an Bäume geheftet wurden, geschmäht und in Frage gestellt.

Pfarrer Brunner ließ sich nicht beirren und führte auch unter der Hakenkreuz-Beflaggung seine Prozessionen durch. Die religiösen Prozessionsfahnen wurden unter der wuchtigen NS-Beflaggung durch die Stadt getragen.

Text: Bernd Schmid