Ältestes Hausacher Stadtrecht

Graf Wolfgang von Fürstenberg bestätigt Hausachs Rechte und Freiheiten


1491 Hausen Im Kinzinger Dal

Hausach zu Beginn des 16. Jahrhunderts. Ein Ost- und ein Westtor begrenzen die Stadt. Im Vordergrund: Viehtrieb auf der "Allmend". Hinten links, im Westen vor der Stadt das Klösterlein St. Sixt. Die Burganlage, wie sie von Heinrich VI geschaffen wurde. Hinter dem Rat- und Siechenhaus ein großzügiger freier Zugang zur angestauten Kinzig. 

Der Hausacher Freiheitsbrief 

1491 Freiheitsbrief

So etwa sahen Freiheitsbriefe aus. Der Brief von Udelhild von Wolfach ist zum Glück noch erhalten. 

"Wir Wolfgang grave zu Fürstenberg, landtgrave in Barr und Herr zu Husen im Kinzgertal, bekenne offentlich und thun kund allermeniglichen mit diesem briev für uns und unsern erbenn und nachkommen als unns gantzer gemeind zu Husen in welcher stat zu irem herrn Empfangen uffgenommen, glopt und geschworen uns und Unsern erben, für ir recht gichtige herren zu haben und getreu und hold zu sein, unsern frommen zu Werben schaden zu warnen, unsern botten und verbotten gehorsam zu sind und alles zu thun so from erbarlich irer nattürlichen Herrschaft schuldig sind, daß wir uns solcher ursach ünd dankbarkit ouch angesehen daß sy unsern vordern nalweg getreu willig und gehorsam..uff uns erschinen sind, Freys willens und gar mit Wohldachtem muth

den burgern und inwonern arm und reiche zu Husen und allen jenen nchkomenden versprochen, und zugesagt

Sy pleiben zu lassen, bey allen iren alten herkomen freiheiten und guten gewohnheiten, die Sy von alter hergebracht

und wir ihnen jetzt auch etlicher mass wie hernach von artikel zu artikel zugeschrieben stat, geben zugelassen, vernewet, bestätigt und mit unserem brieff und sigel uffgerichtet, desgleichen dann, unser erben und nachkomen, Sy die von Huse ouch ewiglich dabey handthaben-und sy unsern erben zuschulden, oder schweren nitschuldig sein sollen sy haben jenen dann ouch gelayt, und jr brieff und siegel hierumb gegeben, sy bey gemelten iren freihaiten wie obstat und nachfolgt bleiben zu lassen inen die zu confirmieren und schweren.“

 

Inhaltlich wurden der Hausacher Stadtbevölkerung konkret zugestanden:

  1. Alle, die nicht leibeigen sind, können sich beim Schultheiß abmelden und die Stadt wieder verlassen, sofern sie ausstehende Schulden bezahlt haben. (Bergleute)
  2. Hausach soll ein eigener Schultheiß gegeben werden. Der möge mit seinem Haus und Gut steuerfrei sein.
  3. Die Steuer soll für die Stadt nicht erhöht werden. Am Martinstag sind 30 Gulden zu zahlen. Die Steuer soll auch nicht mit Geboten eingetrieben werden. Wer nicht zahlen kann, wird gepfändet, bis er das Geld beibringen kann.
  4. Das Ungeld (für Alkoholausschank) der Wirte ist 14-tägig zu zahlen. Es soll gleich gepfändet werden. Das Pfand soll auch nach 14 Tagen  verkauft werden. Der Rat und der Schultheiß kann dem widersprechen.
  5. Er regelt die Rechte der Bürger und verbesserte die Gerichtsverhältnisse .
  6. Er regelt die Nutzung der Allmend.

Text: Bernd Schmid, Bild: Stadtarchiv

Quelle: Bischoff-Chronik