Jakob Bächle baut eine Hofkapelle
St. Wendelin ist Schutzpatron
Das Wendelins - "Käppele", ein Ort der Ruhe und Besinnung
Vermutlich stellte der Hofbauer des letzten Anwesens im Oster- bach seine geplante Hofkapelle ganz bewusst unter den Schutz eines Heiligen, der als Patron der Bauern, Hirten, der Landarbeiter und Tagelöhner galt. Es ist an- zunehmen, dass der Erbauer der Wendelins Kapelle Jakob Bächle die mittelalterliche Wen- delinus-Legende und die damit verbundene Tradition der Wall- fahrten zu den Stätten der lebendigen Verehrung des Hei- ligen kannte. Schließlich galt am 20. Oktober, dem Namenstag des Wendelinus, in besonderer Weise der Wunsch, der in einer Bauernregel seinen Ausdruck fand: " St. Wendelin verlass uns nie, schirm unsern Stall, schütz unser Vieh ! "
Schließlich hatte das Anliegen der besonderen Schutzbedürftigkeit nach dem großen Stadtbrand von 1734 seine Berechtigung. Dass im Jahr der Erbauung der Kapelle 23 junge Hausacher Männer als "Strolchenstreife" vor allem auch in den Tälern eingesetzt werden mussten, zeigt, wie unsicher das Leben in der Stadt und den Tälern war. Fremde, darunter entlas- sene Soldaten des polnischen Erbfolgekrieges, galten als Marodeure, als Gesindel, das sich im Schutz der Wälder nachts aus den Städten Wolfach und Hausach sowie den bäuerlichen Anwesen versorgte. Dass dabei vor allem die entlegeneren Höfe gefährdet waren, liegt nahe.
Die Wendelinus-Kapelle wurde an ihrem exponierten und sonnigen Standort mit dem weiten Blick über das Tal schnell von der Stadt- und Talbevölkerung als Wander- und Wallfahrtsziel ange nommen. Wer wollte sich in schlechten und unsicheren Zeiten nicht dem besonderen Schutz des Hl. Wendelinus anvertrauen, dessen Fürbitte vor allem bei den einfachen Menschen der ländlich-bäuerlichen Bevölkerung nach all den Kriegswirren besonders geschätzt war.
Wegen der zahlreichen Besucher und Pilger wurde Jakob Bächle erlaubt, "Essen und ein Glas Wein" abzugeben. 1779 erweiterte Johann Benz die Kapelle um "10 Schuh" zum heutigen Aussehen (Bild, re., Mitte). Der Pilgerstrom hatte zugenommen, und die Bewirtung auf den Höhen des Osterbachtales erwies sich als sinnvolle Ergänzung des landwirtschaftlichen Betriebes. Da die Erweiterung ohne Baugenehmigung durchgeführt wurde, verordnete der Obervogt eine Strafe von 4 Reichstalern.
St. Wendelinus bewirkte möglicherweise die notwendige Einsicht bei der "höheren Instanz". Der Fürst erließ die Strafe, und das Recht zur Feier des Hl. Messopfers in der Wendelinskapelle, die "licentia celebrandi missam", wurde bestätigt.
So entwickelte sich neben der beliebten Pilgerstätte, wie an vielen anderen vergleichbaren Orten, im Hofgebäude ein Ort der Bewirtung und Gastlichkeit, der sich im Familienbesitz stetig weiterentwickelte und bis heute mit dem weit über Hausach hinaus bekannten Gasthaus "Käppelehof" der Familie Armbruster ein beliebtes und bekanntes Ausflugsziel geblieben ist.
Text und Bild: Bernd Schmid
Quelle: Bischoff-Chronik