Hausach wird mit Wolfach und Haslach badisch

Im Spannungsfeld der alten Feudalherrschaft und echter Reformen

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Sigismund von Reitzenstein 

Zwei Personen bestimmten den Neubeginn im Großherzogtum Baden und versuchten ihre jeweiligen politischen Visionen umzusetzen: Der junge kompromisslose Reformer und Diplomat Freiherr von Reitzenstein und der eher bewahrende Hofratsdirektor Friedrich Brauer. Napoleon wollte die Rheinbundstaaten verwaltungstechnisch über den "Code Civil" der französischen Verwaltung angleichen. Auf badischer Seite suchte man zunächst Bewährtes und Bestehendes zu erhalten. Hauptziel aller Bestrebungen war die Schaffung einer neuen Staatsidentität mittels pragmatischer Veränderungen und dem Mittel der politischen Beteiligung.

Als ob sich die neuen Machtstrukturen in Hausach spiegelten, entwickelte sich ein Rathausstreit zwischen Bürgermeister Wernhöre, der den fürstenbergischen feudalen Machtverhältnissen durch seine über 30-jährige Amtszeit näherstand und dem Stadtrechner Sattler, der sich dem badischen Kreisdirektor Holzmann in Offenburg und der neuen badischen Verwaltungsstruktur verpflichtet fühlte.

Veränderungen:

Wirtschaftlich:

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Joachim Sattler, Stadtrechner 

1. Die alte (feudale) Agrarverfassung bleibt bestehen. Lediglich der Grundsatz der Teilbarkeit wird eingeschränkt: Stammgüter und Hofgüter sind als Erbgut unteilbar.

2. Die finanziellen Erträge aus den neu zusammengefügten Ländereien lagen unter dem Betrag, den der Großherzog an Napoleon abzuführen hatte ( Gefahr der Insolvenz). Bisher wichtige städtische Einnahmen wie "Ohmgeld" (Ausschanksteuer) und "Quartalszoll" sind ab 1808 der Zentralregierung des Großherzogs zu leisten. Auf Einladung Sattlers besucht der badische Kreisdirektor Holzmann Hausach, um die "badische" Neuorganisation zu starten.

Verwaltung und Kirche:

1. Aufteilung des Landes in 9 Kreise mit Unterbezirken. Keine Rücksicht auf historisch Gewachsenes. Der Kreisdirektor (Präfekt in Frankreich) ist "nach unten" unbeschränkt weisungsbefugt. Hausach ist dem "badischen Mittelrheinkreis" zugeordnet. Der örtlichen Verwaltung steht der bisherige Bürgermeister Wernhöre vor. (Bisher 1 Schultheiß und 2 Bürgermeister). Der Bürgermeister wird vom "Gemeinderat" unterstützt.
2. Einrichtung einer streng hierarchischen Zentrale mit 5 Ministerien mit Kabinettsministern, die einer Person unter dem Großherzog verantwortlich sind. Mit ihm haben sie Richtlinienkompetenz.
3. Territoriale Garantie für den Fall, dass die Bindung an Frankreich verloren geht durch Geheimdiplomatie mit Österreich. (1913)
4. Bildung der unierten evangelisch-protestantischen Landeskirche (1821) und Einrichtung der oberrheinischen Kirchenprovinz innerhalb der neuen badischen Grenzen mit dem Erzbischof in Freiburg.

Justiz:

1. Abschaffung der fürstenbergischen grundherrlichen Gerichtsbarkeit (1913). Hoheitsrechte sind Rechte des Zentralstaates Baden.
2. Badische Verfassung (1. Kammer: Mediatisierte, traditionelle Eliten), Beteiligung des Volkes zur Schaffung von Identität mit dem neuen staatlichen Gebilde (22.08.1818). Auch in Hausach werden die Bürger am 29.08.1811 an der Wahl des Bürgemeisters beteiligt.
3. Bestätigung der Rechte des Adels (Adelsedikt v. 1819).

 

Text: Bernd Schmid
Bilder: Reitzenstein (Urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen)