Graf Wilhelm: Landesordnung zur Ausübung der Religion
Der "wilde Graf" will sein Kinzigtal reformieren und Ordnung schaffen.
"In Religions- und Glaubenssachen werde Graf Wilhelm niemanden in der Herrschaft nötigen noch drängen." - Dieses ursprüngliche Versprechen war nach dem Tod der katholischen Mutter, Gräfin Elisabeth, schnell vergessen. In Hausach wie in der ganzen Herrschaft werden die Priester des "alten Glaubens" durch Prädikanten ersetzt, die nach dem Offenburger Pfarrer Mundt "die bös lutherische Materie" predigen. - Mit dem Prädikanten Sebastian Häckelmann war in Hausach ein Verfechter der neuen Lehre eingezogen, der sich der "Freiheit in Glaubenssachen" in besonderer Weise verpflichtet fühlte.
Noch vor dem Abschluss des Augsburger Religionsfriedens im September 1555, der sich mit der Formel "wessen Land, dessen Religion" verabschiedete, erließ Graf Wilhelm seine Landesordnung bezüglich der Religionsfreiheit.
"Niemand darf das Hl.Evangelium und Gotteswort schmähen, wie das nach göttlicher Geschrift verkündigt wird. Schmähen oder Lästern soll mit großer, schwerer Straff belegt werden. Jeder muß die Predigt besuchen, wer dies nicht tut, muß Strafe,je um 1fl steigend, oder für jeden Gulden mit Wasser Brot im Turm büssen. Für auswärtigen Besuch der Messe gilt die gleiche Strafe. Gegen die Widertäufer und "ander sekten" erkennt, er sofortige Ausweisung und Strafe von 2o fi. Wer sie aufnimmt oder "behust, beherbergt oder andern fürschub thut" zahlt je 10 fl. Strafe."
Obwohl Graf Wilhelm selbst ein "gewalttätiges, zügelloses, unmäßig und verschwenderisches Leben" führte, wollte er darin nicht Vorbild für seine Untertanen sein. So stellte er den übermäßigen Alkoholgenuß, das Glücksspiel, die Hurerei, die Kuppelei, sowie die Ehe unter Verwandten unter schwere Strafe. Die Narretei betrachtete er als heidnischen Ursprungs und verbot daher auch die Fastnacht im Kinzigtal.
Dagegen stärkte er das Leben in seinen Städten Wolfach, Hausach und Haslach. Er garantierte ihnen, wie es 1493 sein Vater Graf Wolfgang getan hatte, die alten städtischen Rechte. Vor allem wies er aber seine Verwaltung, die Amtsleute, Schultheißen und Räte an, durch Satzungen und Statuten das Handwerk in den Städten (Zunftwesen) zu fördern.
Mit großer Aufmerksamkeit verfolgte er die Entwicklung des Bergbaus im Kinzigtal. Er erließ, gemeinsam mit seiner Mutter Gräfin Elisabeth und seinem Bruder Graf Friedrich, 1529 eine Bergordnung. Das Amt des Bergrichters wurde eingeführt. Er hatte über alle Gruben die Oberaufsicht und achtete auf die Richtigkeit der Maße und Bewertung des gewonnenen Silbererzes.
Text/Bild: Bernd Schmid