Freigabe der Umgehungsstraße B33
Die Umgehungsstraße Hausach - ein gelungenes öffentliches Bauprojekt
Gemessen an der Bedeutung des Projekts für die Stadt Hausach erscheint die fast 35-jährige Planungszeit gerechtfertigt, weil diese Zeit beispielgebend von den städtischen Entscheidungsträgern und ihren Bürgern genutzt wurde, um wirklich die beste Lösung zu planen und schließlich, im Einklang mit den zuständigen Behörden, umzusetzen.
Die drei vorrangigen Ziele wurden erreicht:
- Drastische Reduzierung des innerstädtischen Durchgangsverkehrs,
- Verhinderung der Zweiteilung von städtischen Wohngebieten und bestmöglicher,
- landschaftsverträglicher Immissionsschutz.
Die Wünsche und Interessen der Bürgerschaft wurden letztlich durch die notwendige Geduld, den spürbaren Entscheidungswillen, die permanente Bürgerbeteiligung und die Wahrung des Prinzips der Nachhaltigkeit bezüglich des Flächenverbrauchs und des optimierten Immissionschutzes durchgesetzt.
Die Planungsphase (1956-1990):
Januar 1956:
Planungsauftrag für die 2. Kinzigtaltrasse zwischen Steinach und Hausach durch das Straßenbauamt Offenburg.
24.01.1962:
Der einbahnige Ausbau ist laut Mitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg durch das Bundesministerium für Verkehr genehmigt.
12.09.1963:
Das Straßenbauamt Offenburg bittet das Regierungspräsidium Freiburg, die Planfeststellung für den Teilabschnitt Steinach-Hausach zu beantragen. Das Planfeststellungsverfahren kollidiert mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept Hausach.
1964:
Einvernehmliche Lösung für das Baugebiet Hegerfeld gefunden.
Januar 1965:
Für die Anschlussstelle B33/294 wird nach dem Fernstraßengesetz eine Veränderungssperre festgesetzt.
1967:
Kreistag des Landkreises Wolfach schickt eine Resolution an den Bund und das Land: a) Planung des Teilabschnitts baureif abschließen b) Mittel ab 1970/71 bereitstellen. Die Resolution wird positiv durch das Regierungspräsidium beantwortet. Nach der Planfeststellung 1969/70 soll 1970 mit den Bauarbeiten begonnen werden.
27.08.1969:
Gem § 16 des Bundesfernstraßengesetzes wird die gesamte Strecke Biberach-Niederwasser festgesetzt.
02.02.1970:
Hausacher Gemeinderat stimmt der Linienführung zu.
Februar 1970:
Regierungspräsidium vergibt die Planung mit einem 450 m langen Tunnel an ein Ingenieurbüro. Dringlichkeitsstufe 1a.
1975:
Rückstufung des Bauabschnitts Haslach - Hausach nach 1b . Begründung: Knappe Finanzmittel.
1977:
Bürgerinitiative durch Anwohner der Haupt- und Eisenbahnstraße. Forderungen: Neufestsetzung der Dringlichkeitsstufe nach 1a, bestmöglicher Lärm- und Abgasschutz für das Wohngebiet Hegerfeld.
04.01.1978:
Verkehrsministerium genehmigt 2-bahnigen Ausbau mit einem 450m langen Tunnel. Der Bau der 2. Bahn wurde unter "möglicher Bedarf" eingestuft.
1979:
Verkehrsministerium genehmigt auf Antrag der Stadt und der Bürgerinitiative: Die Verlängerung des Tunnels auf 680 m und dadurch die Verbesserung des Immisssionsschutzes für das Hegerfeld.
03.06.1980:
Einleitung des Planfeststellungsverfahrens mit verlängertem Tunnel und beidseitigem Anschluss der Stadt Hausach. Die 2. Fahrbahn zwischen Steinach und Hausach entfällt. Die Umgehung Hausach wird wieder vordringliche Baustufe.
15.06.1987:
Neues Planfeststellungsverfahren für eigenständige Umgehung Hausach mit einer Tunnellänge von 708 m. Einsprüche durch die "Notgemeinschaft In den Reben und Hegerfeld" . Statt Lärmschutzwände forderten sie einen Lärmschutztunnel.
28.09.1987:
Innenminister Schlee lässt sich das Anliegen vor Ort erklären.
19.07.1988:
Der Gemeinderat stimmt folgender neuer Planung zu: Verschiebung der Trasse nach Norden, Verlängerung des Tunnels auf 1085 m, großzügige Lärmschutzwälle. Laufendes Planfeststellungsverfahren wurde entsprechend überarbeitet.
02.10.1988
Neue Straßenplanung wird rechtskräftig.
12.07.1990 Erster Spatenstich.
Text/Gestaltung: Bernd Schmid / Bilder: Städt. Museum