Ältestes Hausacher Stadtrecht
Graf Wolfgang von Fürstenberg bestätigt Hausachs Rechte und Freiheiten
Der Hausacher Freiheitsbrief
"Wir Wolfgang grave zu Fürstenberg, landtgrave in Barr und Herr zu Husen im Kinzgertal, bekenne offentlich und thun kund allermeniglichen mit diesem briev für uns und unsern erbenn und nachkommen als unns gantzer gemeind zu Husen in welcher stat zu irem herrn Empfangen uffgenommen, glopt und geschworen uns und Unsern erben, für ir recht gichtige herren zu haben und getreu und hold zu sein, unsern frommen zu Werben schaden zu warnen, unsern botten und verbotten gehorsam zu sind und alles zu thun so from erbarlich irer nattürlichen Herrschaft schuldig sind, daß wir uns solcher ursach ünd dankbarkit ouch angesehen daß sy unsern vordern nalweg getreu willig und gehorsam..uff uns erschinen sind, Freys willens und gar mit Wohldachtem muth
den burgern und inwonern arm und reiche zu Husen und allen jenen nchkomenden versprochen, und zugesagt
Sy pleiben zu lassen, bey allen iren alten herkomen freiheiten und guten gewohnheiten, die Sy von alter hergebracht
und wir ihnen jetzt auch etlicher mass wie hernach von artikel zu artikel zugeschrieben stat, geben zugelassen, vernewet, bestätigt und mit unserem brieff und sigel uffgerichtet, desgleichen dann, unser erben und nachkomen, Sy die von Huse ouch ewiglich dabey handthaben-und sy unsern erben zuschulden, oder schweren nitschuldig sein sollen sy haben jenen dann ouch gelayt, und jr brieff und siegel hierumb gegeben, sy bey gemelten iren freihaiten wie obstat und nachfolgt bleiben zu lassen inen die zu confirmieren und schweren.“
Inhaltlich wurden der Hausacher Stadtbevölkerung konkret zugestanden:
- Alle, die nicht leibeigen sind, können sich beim Schultheiß abmelden und die Stadt wieder verlassen, sofern sie ausstehende Schulden bezahlt haben. (Bergleute)
- Hausach soll ein eigener Schultheiß gegeben werden. Der möge mit seinem Haus und Gut steuerfrei sein.
- Die Steuer soll für die Stadt nicht erhöht werden. Am Martinstag sind 30 Gulden zu zahlen. Die Steuer soll auch nicht mit Geboten eingetrieben werden. Wer nicht zahlen kann, wird gepfändet, bis er das Geld beibringen kann.
- Das Ungeld (für Alkoholausschank) der Wirte ist 14-tägig zu zahlen. Es soll gleich gepfändet werden. Das Pfand soll auch nach 14 Tagen verkauft werden. Der Rat und der Schultheiß kann dem widersprechen.
- Er regelt die Rechte der Bürger und verbesserte die Gerichtsverhältnisse .
- Er regelt die Nutzung der Allmend.
Text: Bernd Schmid, Bild: Stadtarchiv
Quelle: Bischoff-Chronik